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AGB
Leistungsbeschreibungen und Allgemeine Geschäftsbedingungen der BAROM-IT, Inh. Valentin Toderas (folgend Barom-IT)
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1. Allgemeines - Geltungsbereich
1.1 Die Lieferungen, Leistungen, Angebote und Verträge der Barom-IT einschließlich Beratungsdienstleistungen erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (folgend AGB), soweit nicht schriftlich etwas anderes ausdrücklich vereinbart wurde. Für den Käufer, Besteller und Auftraggeber wird die Bezeichnung Auftraggeber verwendet.
1.2 Diese AGB gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn diese nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.
1.3 Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, insbesondere Einkaufsbedingungen, wird bereits hiermit widersprochen, d. h. sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn Barom-IT ihnen nicht nochmals nach Erhalt ausdrücklich widerspricht.
2. Lieferungen und Leistungen
2.1 Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch Barom-IT steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung von Barom-IT durch Zulieferer und Hersteller.
2.2 Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von anderen unvorhersehbaren Ereignissen, die Barom-IT die Lieferung wesentlich erschweren oder diese unmöglich machen und nicht von Barom-IT zu vertreten sind (hierzu zählen insbesondere Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, behördliche Anordnungen, Nichterteilung von Aus- und Einfuhrgenehmigungen oder Durchführungsgenehmigungen, nationale Maßnahmen zur Beschränkung des Handelsverkehrs, Streik, Aussperrung und sonstige Betriebsstörungen jeder Art, Verkehrsstörungen, gleichgültig ob diese Ereignisse bei Barom-IT, deren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten), berechtigen Barom-IT, die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder von einem Vertrag - soweit noch nicht erfüllt - ganz oder teilweise zurückzutreten. Die Lieferfrist verlängert sich ebenfalls um den Zeitraum, mit dem sich der Auftraggeber selbst mit der Erfüllung seiner Vertragspflichten in Verzug befindet.
2.3 Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Auftraggeber nach einer angemessenen Nachfrist (mindestens 14 Tage) berechtigt, vom Vertrag - soweit noch nicht erfüllt - ganz oder teilweise zurückzutreten. Verlängert sich in Anwendung von Ziffer 2.2 die Lieferung oder wird Barom-IT von ihrer Verpflichtung entbunden, so kann der Auftraggeber hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich Barom-IT nur berufen, wenn der Auftraggeber unverzüglich benachrichtigt wurde.
2.4 Sofern Barom-IT die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat und sich in Verzug befindet, hat der Auftraggeber Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von ¼ % für jede vollendete Woche des Vertrages, insgesamt jedoch höchstens 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit der Barom-IT.
2.5 Barom-IT ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung.
3. Preise und Zahlung
3.1 Soweit nicht anderes angegeben, hält sich Barom-IT an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
3.2 Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, zuzüglich Verpackung, Transport, Frachtversicherung sowie zuzüglich der jeweils am Auslieferungstag gültigen Mehrwertsteuer ab Lager Germersheim.
3.3 Barom-IT berechnet bei einem Auftragswert unter 300 € einen Mindermengenzuschlag von 50 € und bei einem Auftragswert von 300 € bis 800 € einen Mindermengenzuschlag von 20 €.
4. Angebot und Vertragsabschluss
4.1 Die Angebote der Barom-IT sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung durch Barom-IT. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen, oder Nebenabsprachen. Bei sofortiger Lieferung kann die schriftliche Bestätigung auch durch die Rechnung ersetzt werden.
4.2 Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungen sind nur als Näherungswerte zu verstehen und stellen insbesondere keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
4.3 Die Angestellten der Barom-IT sind nicht befugt, mündliche Nebenabsprachen zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu machen, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
4.4 Überschreitet der Auftraggeber durch seinen Abruf sein Kreditlimit, so sind wir von unserer Lieferverpflichtung entbunden.
5. Annahmeverzug
5.1 Für die Dauer des Annahmeverzuges des Auftraggebers ist Barom-IT berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr und Kosten des Auftraggebers einzulagern. Barom-IT kann sich hierzu auch einer Spedition oder eines Lagerhalters bedienen.
5.2 Während der Dauer des Annahmeverzuges hat der Auftraggeber an Barom-IT als Ersatz der entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Monat pauschal 1% des Rechnungswertes, höchstens jedoch € 50,- zu bezahlen. Bei Anfall höherer Lagerkosten kann Barom-IT den Ersatz dieser Kosten gegen Nachweis vom Auftraggeber fordern.
5.3 Wenn der Auftraggeber nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht annehmen zu wollen, kann Barom-IT seinerseits die Erfüllung des Vertrages verweigern und vom Auftraggeber Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Barom-IT ist berechtigt, als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 25% des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Auftraggeber zu fordern.
6. Prüfung und Gefahrenübergang
6.1 Der Auftraggeber hat die Lieferung unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und Übereinstimmung laut Lieferschein und Rechnung zu überprüfen.
6.2 Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Erhalt der Lieferung, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Lieferung der Barom-IT und dem Frachtführer schriftlich angezeigt werden. Übernahme der Ware durch den Spediteur oder Transporteur gilt als Beweis für korrekte Menge, einwandfreie Umhüllung und Verladung.
6.3 Die Lieferung erfolgt auf einem, durch die Barom-IT gewählten Weg.
6.4 Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Lieferung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versand das Lager der Barom-IT verlassen hat. Falls der Versand sich ohne Verschulden der Barom-IT verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch Barom-IT hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.
7. Gewährleistung
7.1 Barom-IT gewährleistet, dass die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Die Gewährleistung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen erstreckt sich über 6 Monate.
7.2 Die Gewährleistungspflicht beginnt mit dem Lieferdatum. Werden unsere Betriebs- und Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, soweit der Mangel hierauf zurückzuführen ist. Dies gilt auch, soweit der Mangel auf unsachgemäße Benutzung, Lagerung und Handhabung der Geräte oder Fremdeingriff sowie das Öffnen von Geräten zurückzuführen ist. Unwesentliche Abweichungen von Farbe, Abmessungen und/oder anderen Qualitäts- und Leistungsmerkmalen der Ware lösen keine Gewährleistungsrechte aus.
7.3 Der Auftraggeber muß der Barom-IT die Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes, schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
7.4 Im Falle einer Mitteilung des Auftraggebers, dass die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, verlangt Barom-IT, dass das defekte Teil bzw. Gerät und eine genaue Fehlerbeschreibung mit Angabe der Modell- und Seriennummer und eine Kopie des Lieferscheins, mit dem das Gerät geliefert wurde, an die Barom-IT zur Reparatur eingeschickt bzw. bei ihr angeliefert wird. Die Geräte müssen, in der jeweiligen Originalverpackung, frei eintreffen und werden von Barom-IT unfrei wieder ausgeliefert, es sei denn, dass die Transportkosten zum Auftragswert außer Verhältnis stehen. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Lieferungsgegenstände. Der Auftraggeber hat bei Einsendung der zu reparierenden Geräte dafür Sorge zu tragen, daß auf diesen befindliche Daten, die ihm wesentlich sind, durch Kopien gesichert werden, da diese bei Reparatureingriffen verlorengehen können. Die Barom-IT übernimmt keine Haftung für verlorengegangene Datenbestände und hieraus resultierende Folgeschäden.
7.5 Im Falle eines Fehlers der gelieferten Ware sowie im Falle des Fehlens zugesicherter Eigenschaften sind der Barom-IT drei Nachbesserungs-versuche einzuräumen. Die Barom-IT ist zur Nachbesserung jedoch nur dann verpflichtet, wenn der Käufer seinerseits sämtliche Vertragsverpflichtungen erfüllt hat. Nach endgültigem Fehlschlagen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregeln.
7.6 Bei Geräten bzw. Teilen, bei denen kein Fehler festgestellt werden konnte, wird Barom-IT den Überprüfungsaufwand in Rechnung stellen.
7.7 Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen, Gewährleistungsansprüche bestehen ferner nicht für Verschleißteile wie Druckköpfe, Farbbänder, Typenräder, Toner und andere Verschleißmaterialien.
7.8 Gewährleistungsansprüche gegen Barom-IT stehen nur dem unmittelbaren Auftraggeber zu und sind nicht abtretbar.
7.9 Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für Produkte und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens Barom-IT vorliegt.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die Barom-IT aus jedem Rechtsgrund gegen den Auftraggeber jetzt oder künftig zustehen, werden Barom-IT vom Auftraggeber die folgenden Sicherheiten gewährt, die Barom-IT auf Verlangen des Auftraggebers nach dessen Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20% übersteigt.
8.2 Die Ware bleibt Eigentum der Barom-IT (Vorbehaltsware). Eine etwaige Be- oder Verarbeitung erfolgt stets für Barom-IT als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne Barom-IT zu verpflichten. Bei Verarbeitung oder Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Waren, entsteht für Barom-IT grundsätzlich ein Miteigentumsanteil an der neuen Sache, und zwar bei Verarbeitung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache, bei Verbindung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Waren. Sollte der Abnehmer Alleineigentümer werden, räumt er der Barom-IT bereits jetzt das Miteigentum im Verhältnis der genannten Werte ein und verwahrt die Sache unentgeltlich für Barom-IT. Werden die durch Verarbeitung oder Verbindung entstandenen Waren weiterveräußert, so gilt die nachfolgend vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware.
8.3 Der Käufer ist berechtigt die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßem Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigem Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Auftraggeber bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang an Barom-IT ab. Barom-IT ermächtigt ihn unwiderruflich, die an Barom-IT abgetretene Forderungen für seine Rechnung im eigenem Namen einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Auftraggeber seinen Zahlungspflichten nicht ordnungsgemäß nachkommt.
8.4 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum der Barom-IT hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen.
8.5 Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug oder erfüllt er sonstige wesentliche vertragliche Verpflichtungen nicht durch eigenes Verschulden, ist Barom-IT berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Auftraggebers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch Barom-IT liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet.
9. Zahlung
9.1 Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Vorkasse, per Nachnahme-Verrechnungsscheck, Nachnahme-Eurocheck oder bei Abholung zahlbar, soweit nicht anders vereinbart. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich unfrei, d.h. zu Lasten des Auftraggebers per Paketdienst, Spedition oder eigenem Fahrzeug, es sei denn, es wurde ausdrücklich, etwas anderes vereinbart. Die Ware kann gegen eine geringe Gebühr, bei Postversand (z.B. Wertpaket) gegen Transportschaden versichert werden.
9.2 Barom-IT ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Auftraggebers, Zahlungen auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist Barom-IT berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Der Auftraggeber ist hiervon zu unterrichten.
9.3 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt wenn Barom-IT über den Betrag verfügen kann. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung.
9.4 Gerät der Auftraggeber in Verzug, so ist Barom-IT berechtigt, von dem betreffendem Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 3% über dem Bundesbankdiskontsatz zu berechnen. Sie sind dann niedriger anzusetzen wenn der Auftraggeber eine geringere Belastung nachweist.
9.5 Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn der Abnehmer in Zahlungsverzug gerät, sonstige wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag durch eigenes Verschulden nicht einhält oder wenn der Barom-IT Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Abnehmers zu mindern, insbesondere Zahlungseinstellung, Anhängigkeit eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens. In diesen Fällen ist Barom-IT berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzuhalten oder nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheiten auszuführen.
9.6 Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung oder zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind.
10. Abtretungsverbot
10.1 Die Abtretung von Forderungen gegen Barom-IT an Dritte ist ausgeschlossen, sofern Barom-IT der Abtretung nicht ausdrücklich zugestimmt hat. Sofern es nicht um generell unabtretbare Ansprüche gem. Ziffer 7.7 dieser AGB (Gewährleistungsansprüche) handelt, ist die Zustimmung zu erteilen, wenn der Auftraggeber wesentliche Belange nachweist, welche die Interessen der Barom-IT an der Aufrechterhaltung des Abtretungsverbots überwiegen.
11. Haftungsbeschränkung
11.1 Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschuldung bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen Barom-IT, als auch gegen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen der Barom-IT ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
12. Urheberrechte
12.1 Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem Auftraggeber allein zur Nutzung überlassen, d.h. er darf diese weder kopieren, noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.
13. Geheimhaltung
13.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche ihm in Zusammenhang mit den Lieferungen und Leistungen von Barom-IT zugänglich werdenden Informationen, die Aufgrund sonstiger Umstände eindeutig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse von Barom-IT erkennbar sind und vertraulich zu halten sind, unbefristet geheimzuhalten und sie - soweit dies nicht zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich ist - weder aufzuzeichnen noch an Dritte weiterzugeben oder in irgendeine Weise zu verwerten.
14. Datenschutz und Datenspeicherung
14.1 Die Barom-IT ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindung oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Auftraggeber, gleich ob diese vom Auftraggeber selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Kundendaten werden gemäß § 33 BDSG gespeichert.
15. Export
15.1 Die Wiederausfuhr aus der Bundesrepublik Deutschland unterliegt den deutschen und US-amerikanischen Bestimmungen und ist ohne behördliche Genehmigung nicht statthaft. Der Export unserer Waren in Nicht-EG-Länder bedarf unserer schriftlichen Einwilligung unabhängig davon, daß der Auftraggeber für jegliche behördlichen Ein- und Ausfuhrgenehmigungen selbst zu sorgen hat. Der Auftraggeber ist für die Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen verantwortlich.
16. Anwendbares Recht
16.1 Für die Geschäftsbeziehungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Barom-IT und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit der Auftraggeber Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Germersheim Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Barom-IT ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber an jedem anderen Gerichtsstand zu verklagen. Weiterhin ist Germersheim Erfüllungsort sowie Übergabeort im Sinne der Verpackungsverordnung.
16.2 Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Regelungslücke enthalten, so verpflichten sich die Vertragsparteien, in Verhandlungen dafür einzutreten, die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch eine angemessene Individualabrede zu ersetzen oder zu ergänzen, die dem wirtschaftlichem Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entspricht. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.
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